Förderungen |
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| Fördermöglichkeit und Förderhöhe sind abhängig vom Standort und der geplanten Anlage. | |||
| Biomasseheizanlagen - Förderbare Investionen | |||
| * Hackgut-, Pellets- und Scheitholzheizanlagen (Kessel samt Zubehör, Raumaustragung, entweder Pufferspeicher oder Boiler), Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks | |||
| * Darüber hinaus können in Wohräumen befindliche Einzelöfen (auch Kachelöfen) dann in die Landesförderung einbezogen werden, wenn es sich dabei um die alleinige Heizquelle und um ein Niedrigenergie- bzw. Passivhaus (Energiekennzahl kleiner 50kWh/m² pro Jahr, Nachweis durch ein Zertifikat des OÖ Energiesparverbandes) handelt | |||
![]() Die Förderungen wickeln wir gerne für Sie ab! |
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Förderungsformulare für: Land Oberösterreich Land Niederösterreich |
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