Förderungen

 
  Fördermöglichkeit und Förderhöhe sind abhängig vom Standort und der geplanten Anlage.
   
  Biomasseheizanlagen - Förderbare Investionen
    * Hackgut-, Pellets- und Scheitholzheizanlagen (Kessel samt Zubehör, Raumaustragung, entweder Pufferspeicher oder Boiler), Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks
    * Darüber hinaus können in Wohräumen befindliche Einzelöfen (auch Kachelöfen) dann in die Landesförderung einbezogen werden, wenn es sich dabei um die alleinige Heizquelle und um ein Niedrigenergie- bzw. Passivhaus (Energiekennzahl kleiner 50kWh/m² pro Jahr, Nachweis durch ein Zertifikat des OÖ Energiesparverbandes) handelt
   
 
Die Förderungen wickeln wir gerne für Sie ab!
   
  Förderungsformulare für:
Land Oberösterreich
Land Niederösterreich