Förderungen, Heizung

von Ing. Christoph Buchinger

Kesseltausch 2026: Neuauflage der Förderung ab 2. November

Kurz gesagt: Ab 2. November 2026 können Sie sich wieder für die Kesseltausch-Förderung des Bundes registrieren. Wer eine Öl-, Gas-, Kohle- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe, eine Holzheizung oder Fernwärme ersetzt, bekommt einen einmaligen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro – plus Boni für Solaranlage oder Tiefenbohrung. Gefördert werden Leistungen ab 7. Oktober 2026. Das Budget ist begrenzt: Registrieren können Sie sich, solange Mittel da sind, längstens bis 31. Dezember 2026.

Die Förderung für den Heizungstausch geht in eine neue Runde. Für viele Hausbesitzer in unserer Region ist das jetzt die Chance, die alte Öl- oder Gasheizung endlich loszuwerden. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen kompakt, was gefördert wird, wie viel Sie bekommen und was Sie jetzt tun sollten.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizsystems durch eine klimafreundliche Alternative. Als fossil gelten:

  • Ölheizung
  • Gasheizung
  • Kohle- oder Koks-Allesbrenner
  • Elektrospeicheröfen

Ein Mindestalter für die alte Heizung gibt es nicht. Wichtig: Alle fossilen Heizungen im Haus müssen stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden. Alte Öltanks werden ausgebaut – oder, wenn das nicht geht, entleert, gereinigt und verplombt.

Wie viel Förderung bekommen Sie?

Die Förderung ist eine Pauschale – ein einmaliger Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.

Neue HeizungFörderung (max.)
Nah- oder Fernwärme (klimafreundlich)4.000 €
Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)5.000 €
Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz)6.000 €

Zusätzliche Boni:

  • Thermische Solaranlage: + 2.500 € (ab 6 m² Kollektorfläche; Photovoltaik zählt nicht)
  • Tiefenbohrung oder Brunnen: + 5.000 € (nur bei Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe)

Ein Beispiel: Eine Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrung und Solaranlage kann mit bis zu 12.500 Euro gefördert werden.

Die Förderung des Bundes lässt sich mit Förderungen des Landes kombinieren. Insgesamt dürfen die Förderungen die Kosten aber nicht übersteigen. Was das Land Oberösterreich zusätzlich für Pellets-, Hackgut- und Stückholzheizungen zahlt, lesen Sie in unserem Beitrag Förderung für Holz-, Pellet- und Hackgutheizung 2026.

Wer kann einreichen?

Einen Antrag können ausschließlich Privatpersonen stellen – also Eigentümer, Miteigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses. Pro Haus ist ein Antrag möglich. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht, und Sie müssen auch nicht Ihren Hauptwohnsitz im Haus haben.

Welche Fristen gelten?

WasWann
Förderfähige Leistungenab 7. Oktober 2026
Registrierungab 2. November 2026, solange Budget vorhanden – längstens bis 31. Dezember 2026
Umsetzung & Antraginnerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung

Mit der Registrierung wird Ihr Förderbetrag für neun Monate reserviert. In dieser Zeit bauen wir Ihre neue Heizung ein, und Sie reichen danach den Antrag mit den Rechnungen ein.

Unser Tipp: Warten Sie nicht bis Dezember. Das Budget ist begrenzt, und in den letzten Runden war es schneller ausgeschöpft als gedacht.

So kommen Sie zur Förderung – Schritt für Schritt

  1. Energieberatung machen: Für die Registrierung brauchen Sie ein Protokoll einer Energieberatung Ihres Bundeslandes – vor Ort, telefonisch oder digital. In Oberösterreich ist das der OÖ Energiesparverband, in Niederösterreich die Energieberatung NÖ.
  2. Angebot einholen: Sie brauchen bei der Registrierung bereits Angaben zur geplanten Heizung, zu den Kosten und zum ausführenden Fachbetrieb. Dafür erstellen wir Ihnen ein passendes Angebot.
  3. Registrieren: Ab 2. November online auf sanierungsoffensive.gv.at – mit ID Austria oder einer Kopie Ihres Ausweises.
  4. Umsetzen: Wir tauschen Ihre alte Heizung, entsorgen den alten Kessel und den Tank und nehmen die neue Anlage in Betrieb. Wichtig: Die Installation muss von einem Fachbetrieb gemacht werden – Eigenregie wird nicht gefördert.
  5. Antrag stellen: Nach Fertigstellung reichen Sie Endabrechnungsformular und Rechnungen ein. Die Rechnungen müssen auf Sie ausgestellt und von Ihnen bezahlt sein.
  6. Auszahlung: Nach der Prüfung wird der Zuschuss überwiesen.

Worauf Sie bei der neuen Heizung achten sollten

Nicht jedes Gerät ist förderfähig. Ein paar Punkte, die wir bei der Planung für Sie prüfen:

  • Fernwärme hat Vorrang: Wenn bei Ihnen ein Fernwärmeanschluss möglich ist, wird eine Wärmepumpe oder Holzheizung nur gefördert, wenn der Anschluss technisch nicht geht oder deutlich teurer wäre.
  • Wärmepumpe: Sie muss auf der Liste der förderfähigen Geräte stehen und darf höchstens 55 °C Vorlauftemperatur brauchen. Achten Sie auf das Kältemittel: Geräte mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan) bekommen die volle Förderung, bei bestimmten anderen Kältemitteln gibt es 20 % Abzug.
  • Holzheizung: Auch hier gilt eine Liste förderfähiger Kessel mit strengen Emissionswerten. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Förderung für Holz- und Pelletheizungen.

Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto effizienter arbeitet Ihre Wärmepumpe. Am besten funktioniert sie mit einer Flächenheizung in Boden, Wand oder Decke – die im Sommer auch sanft kühlen kann. Mehr dazu auf unserer Seite Gesund heizen. Sie sind noch unsicher, welches System zu Ihrem Haus passt? Einen Überblick gibt unser Beitrag Heizsysteme im Vergleich.

Häufige Fragen zur Kesseltausch-Förderung 2026

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick – alles Weitere klären wir gerne im persönlichen Gespräch.

Ab wann kann ich mich für den Kesseltausch 2026 registrieren?

Ab 2. November 2026 auf sanierungsoffensive.gv.at – solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31. Dezember 2026.

Wie hoch ist die Kesseltausch-Förderung 2026?

4.000 € für Fernwärme, 5.000 € für eine Wärmepumpe und 6.000 € für eine Holzzentralheizung. Dazu kommen 2.500 € für eine Solaranlage und 5.000 € für eine Tiefenbohrung oder einen Brunnen.

Kann ich schon vor der Registrierung mit dem Heizungstausch beginnen?

Gefördert werden Leistungen ab 7. Oktober 2026. Klären Sie den Ablauf aber vorab mit uns ab, damit alle Voraussetzungen – etwa die Energieberatung – erfüllt sind.

Brauche ich eine Energieberatung?

Ja. Das Protokoll einer Energieberatung Ihres Bundeslandes ist Voraussetzung für die Registrierung.

Kann ich die Bundesförderung mit der Landesförderung kombinieren?

Ja. Die Förderungen dürfen zusammen aber nicht höher sein als die Kosten.

Wird auch der Tausch einer alten Holz- oder Pelletsheizung gefördert?

Nein. Die Förderung gilt nur für den Ersatz fossiler Heizungen – also Öl, Gas, Kohle/Koks oder Elektrospeicheröfen.

Kann ich die Heizung selbst einbauen?

Nein. Gefördert wird nur die Installation durch einen Fachbetrieb.

Über den Autor

Ing. Christoph Buchinger

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