Mit dem neuen Förderpaket werden die Fördersummen für den Umstieg aufs Heizen mit erneuerbaren Energien ab 2024 massiv angehoben.
Voraussetzungen:
Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Förderungsfähig sind außerdem die Kosten für das Material, die Montage, Planungskosten, Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen.
Die Installation der Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht ausgeführt werden.
Förderungen im Überblick:
Bundesförderung | bis zu € 18.000,- |
Landesförderung | bis zu € 2.900,- |
Steuerbonus | bis zu € 2.000,- |
Zuschlagsmöglichkeiten:
Solarbonus | + € 2.500,- |
Bonus bei Ersatz eines Gas-Herdes durch Elektro-Herd | + € 1.200,- |
Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser- Wärmepumpe | + € 5.000,- |
Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem | + € 4.000,- |
Bonus für Gesamtsanierungskonzept | + € 500,- |
Bundesförderung:
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
Je nach installierter Technologie können folgende Pauschalen vergeben werden:
durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme | € 15.000,- |
durch Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung | € 18.000,- |
durch Scheitholz-Zentralheizung | € 16.000,- |
durch Luft-Wasser-Wärmepumpe | € 16.000,- |
durch Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe | € 23.000,- |
Solarbonus:
Wenn Sie im Zuge der “Raus aus Öl und Gas” Ihren fossilen Heizkessel gegen eine erneuerbare Heizung tauschen, können Sie ab sofort bis zu 2.500 Euro Solarbonus zusätzlich beantragen, wenn Sie beim Heizungstausch auch eine Solarwärme-Anlage installieren.
Der Antrag für den Solarbonus muss gleichzeitig mit jenem für den fossilen Kesseltausch gestellt werden. Reichen Sie ein, solange noch Fördermittel vorhanden sind!
Steuerbonus:
Jetzt umsteigen und den neuen Heizkessel von der Steuer absetzen. Über den Zeitraum von 5 Jahren können jährlich € 400,- als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden, dies ergibt insgesamt eine Summe von € 2.000,- zusätzlich.
Landesförderung:
Zusätzlich gibt es Förderungsmittel in jedem Bundesland bis zu € 2.900,-
Sauber Heizen für alle
Die soziale Zusatzförderung des Klimaschutzministeriums „Sauber Heizen für alle” unterstützt jetzt einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf klimafreundliche Holzzentralheizung. Die Förderung beträgt bis maximal 100 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Einreichen können Gebäudeeigentümer/innen eines Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort.
im Haushalt leben: | Einkommensgrenze: |
1 Person | € 1.904,00 |
1 Person + 1 Kind (unter 14 Jahre) | € 2.475,20 |
2 Personen | € 2.856,00 |
2 Person + 1 Kind (unter 14 Jahre) | € 3.427,20 |
Idealer Ablauf:
1. Energieberatung
Diese Beratung kann – je nach Angebot des jeweiligen Bundeslandes – vor Ort oder telefonisch erfolgen. Alternativ zur Energieberatung kann auch ein bestehender Energieausweis oder ein Gesamtsanierungskonzept Ihres Gebäudes herangezogen werden.
2. Beratungstermin
Vereinbaren Sie mit uns ein Beratungstermin, wir finden gemeinsam heraus welche Heizung zu Ihnen passt. Auch bei den Förderanträgen unterstützen wir Sie gerne.
3. Registrieren
Registrieren Sie sich danach online mit einem baureifen Projekt bzw. wenn alles fixiert ist und die Lieferung des Kessels fest steht. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie zur Bestätigung eine E-Mail mit Ihrem persönlichen Link zur Online-Plattform für die Antragstellung. Das Förderungsbudget ist für Sie für 12 Monate reserviert.
4. Abschlussantrag
Der Abschlussantrag kann ausschließlich online über Ihren persönlichen Link eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen sind hier ebenfalls online hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein muss
Noch Fragen? - Gerne beraten wir Sie persönlich zum Thema Förderungen!
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